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Übersicht der Förderprogramme der KfW

Beide Übersichten als PDF zum Download.

Informationen zu den KfW Programmen 

Ein Überblick über die Förderprodukte für bestehende Immobilien auf der KfW-Website.

Ein Überblick über die die Förderprodukte für den Neubau auf der KfW-Website.

Den Sanierungsrechner findet Ihr unter https://sanierungsrechner.kfw.de/

 

Programm 124 (Selbstgenutztes Eigentum) Wohneigentum schaffen

Für alle, die ein Haus oder Wohnung bauen oder kaufen und selbst darin wohnen möchten 

Programm 261 (Energieeffiziente Sanierung und Kauf saniertes Eigenheim)Für alle die ihr Haus komplett sanieren, oder ein frisch saniertes Haus mit Effizienzhaus- Standard erwerben möchten 

Programm 308 (Wohneigentum Familien - Bestandserwerb)Für Familien, die eine Bestandsimmobilie erwerben und diese dann energetisch modernisieren. 

Energieeffizientes Bauen und Sanieren 

Programm 297 (Wohngebäude private Selbstnutzung) Für alle, die ein Effizienzhaus 40 bauen oder kaufen und selbst darin wohnen

Programm 298 ( Wohngebäude Kapitalanleger/Vermietung) Für alle, die ein Effizienzhaus 40 vermieten möchten

Programm 300 (Wohneigentum für Familien) Neubau und Erstkauf selbstgenutzter und klimafreundlicher Wohngebäude und Eigentumswohnungen

Wohnraum Modernisierung

Programm 159 (Altersgerecht Umbauen)Für alle, die Baumaßnahmen zur Barriererreduzierung durchführen oder ein frisch umgebautes Wohngebäude kaufen wollen 

Energetisch Sanieren

Programme 358/ 359 (Einzelmaßnahme)

Für alle, die eine einzelne Sanierungsmaßnahme umsetzen, um die Energieeffizienz der Immobilie zu erhöhen. Einbau einer klimafreundlichen Heizung.

WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR FAMILIEN

mit kleinen und mittleren Einkommen, bitte unbedingt den Link aktivieren.

Einkommensgrenzen in der Wohnraumförderung

Eigentumsförderung Haushalte, die Fördermittel im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW

für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von Immobilien in Anspruch nehmen möchten, müssen in der Regel bestimmte Einkommensgrenzen einhalten

(§ 13 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen).

Welche Voraussetzungen gelten?

Der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert und auf Dauer tragbar sein.

Das Förderangebot richtet sich an Personen und Familien mit kleinen und mittleren Einkommen. Mit dem Chancenprüfer(Link öffnet sich in einem neuen Fenster) können Sie in wenigen Schritten prüfen, ob die hierfür geltenden Einkommensgrenzen(Link öffnet sich in einem neuen Fenster) von Ihnen eingehalten werden.

Wann dürfen Sie mit den Maßnahmen beginnen und Verträge abschließen?

Die Antragstellung muss vor Abschluss des notariellen Kaufvertrags (Erwerb und Ersterwerb) beziehungsweise vor Baubeginn (Bau) erfolgen.

Wie wird gefördert?

  • Förderart: Annuitätendarlehen

  • Höchstbetrag: abhängig von der Kostenkategorie der Wohngemeinde, Ihrer Einkommensgruppe und Ihrer Familiensituation

  • Zinsbindung:

    • Einkommensgruppe A: 30 Jahre

    • Einkommensgruppe B: 5 Jahre

  • Zinssatz: 0,5% p.a.

⇒ Für Begünstigte der Einkommensgruppe B wird das Förderdarlehen 5 Jahre nach Leistungsbeginn mit 2 Prozentpunkten über dem dann gültigen Basiszinssatz nach § 247 BGB verzinst wird. Der Zinssatz kann einmalig für weitere 25 Jahre auf 0,5 Prozent gesenkt werden, wenn spätestens zwei Monate vor Ablauf der Zinsbindungsfrist nachgewiesen wird, dass das anrechenbare Einkommen die Einkommensgrenze des § 13 Absatz 1 WFNG NRW weiterhin um nicht mehr als 40 Prozent übersteigt.

 

  • Verwaltungskostenbeitrag: ab dem dritten Jahr nach Leistungsbeginn 0,5% p.a.

  • Tilgung: 1% p.a. (Bau, Ersterwerb), 2% p.a. (Erwerb Bestandsimmobilie)

  • Außerplanmäßige Tilgungsleistungen: nach 5 Jahren ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich 

  • Tilgungsnachlass: 10% des Grunddarlehens und 50% der Zusatzdarlehen.
    Der Tilgungsnachlass reduziert die Darlehensschuld nach Vollauszahlung.

  • Auszahlung: 100%

    • Bau: 40% bei Baubeginn, 40% nach Fertigstellung des Rohbaus, 20% bei Bezugsfertigkeit

    • Erwerb: in einer Summe nach Bezugsfertigkeit und Kaufvertragsabschluss.

    • Ersterwerb: entsprechend den im Bauträgervertrag getroffenen Fälligkeitsregelungen

  • Bereitstellungsprovision: keine

  • Grundbuchliche Sicherung: in Höhe des Darlehensbetrags (abzüglich Tilgungsnachlass) und nachrangig.

  • Erforderliche Eigenleistung: 7,5% der Gesamtkosten, dies können sein

    • eigene Geldmittel,

    • der Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Grundstücks,

    • eigene Arbeiten, wodurch Kosten für eine Beauftragung gespart werden (Selbsthilfe)

Die Zins- und Tilgungsleistungen sowie der Verwaltungskostenbeitrag werden vom reduzierten Darlehen erhoben und sind halbjährig an die NRW.BANK zu zahlen.

 

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